Neue ESMA-Stellungnahme zu „Acting in Concert“: Ziel der weiteren Klarstellung aber verfehlt

December 4, 2013

Wann ein „Acting in Concert“ vorliegt und wann nicht, ist eine schwierige Frage. Die nicht eindeutigen rechtlichen Bestimmungen zur Reichweite der Verhaltensabstimmung im deutschen Recht haben immer wieder zu Diskussionen, gerichtlichen Auseinandersetzungen und nicht zuletzt auch zum Eingreifen des Gesetzgebers geführt. Außerdem sind die Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich. Nun hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) Mitte November 2013 eine Stellungnahme zur Reichweite des „Acting in Concert“ bei der Ausübung von Aktionärsrechten und der Bestellung von Organmitgliedern veröffentlicht. Hierdurch möchte die ESMA einen Beitrag zur Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis leisten und die Rechtssicherheit für internationale Investoren bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte erhöhen.

Die ESMA-Stellungnahme ist lesenswert und enthält wichtige Informationen. Aus der Perspektive des deutschen Rechts wird die ESMA-Stellungnahme allerdings nicht zu weiterer Rechtssicherheit oder Klarstellung führen.

In dem per beigefügten Link zugänglichen Memorandum erhalten Sie wichtige Informationen zur Stellungnahme der ESMA und ihren Auswirkungen. Auch die ESMA-Stellungnahme selbst ist über einen Link zugänglich.

Sie können dieses Memorandum gerne innerhalb Ihrer Institution weiterleiten. Für Fragen zu den Themen dieses Memorandums und zu anderen Fragen im Zusammenhang mit Corporate Transactions und Mergers & Acquisitions, Übernahme- oder Gesellschaftsrecht stehen Ihnen Dr. Klaus Riehmer (kriehmer@cgsh.com), Dr. Oliver Schröder (oschroeder@cgsh.com) und Dr. Peter Polke (ppolke@cgsh.com) aus dem Frankfurter Büro von Cleary Gottlieb sowie unsere Partner und Counsel, die auf unserer Website (http://www.clearygottlieb.com) unter Praxisbereiche – Regionen – Deutschland – Anwältinnen und Anwälte aufgeführt sind, gerne zur Verfügung.