Datenschutzrechtliche Aspekte freiwilliger Kooperation mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden im Rahmen globaler Ermittlungen

January 22, 2016

In jüngster Zeit häufen sich die Fälle, in denen in- oder ausländische Aufsichts- und Ermittlungsbehörden im Rahmen von aufsichts- oder strafrechtlichen Ermittlungen mit informellen Anfragen an deutsche Unternehmen herantreten und um deren freiwillige Kooperation nachsuchen. Das Ziel dieser Anfragen besteht regelmäßig darin, die betreffenden Unternehmen dazu zu bewegen, ermittlungsrelevante Informationen, darunter Informationen über unternehmensnahe Personen (z.B. über Mitarbeiter, Zulieferer, Kunden etc.), an die Aufsichts- oder Ermittlungsbehörde zu übermitteln. Die Attraktivität eines solchen informellen Vorgehens liegt dabei für Aufsichts- und Ermittlungsbehörden vor allen Dingen in der höheren Geschwindigkeit und Effizienz, da auf diese Weise Verfahrensschritte, die für ein formelles Vorgehen zwingend vorgesehen sind, außer Acht bleiben können.

Angesichts eines solchen Auskunftsersuchens stellt sich für das betreffende Unternehmen die Frage, ob es dem behördlichen Begehren nachkommen soll und darf. Neben wirtschaftlichen Erwägungen wird das Unternehmen dabei zu prüfen haben, ob die in Betracht gezogene Informationsübermittlung überhaupt rechtlich zulässig ist, insbesondere unter dem Blickwinkel des deutschen Datenschutzrechts.

Dieses Memorandum stellt den Anwendungsbereich und die einschlägigen rechtlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die in diesem Zusammenhang anzustellenden rechtlichen Erwägungen überblicksartig dar. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Datenübermittlung an Behörden in EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten sowie an Behörden in sog. Drittstaaten.