Risikobegrenzungsgesetz in Kraft

August 18, 2008

Das sogenannte “Risikobegrenzungsgesetz” ist nunmehr in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Es ist von großer Bedeutung für börsennotierte Gesellschaften und ihre Aktionäre und führt zu Änderungen vor allem im Wertpapierhandelsgesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie im Aktiengesetz.

Das beiliegende Memorandum fasst für Sie zusammen, was sich zukünftig konkret ändert und enthält einige praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen.

Für Fragen hierzu stehen Ihnen die folgenden Partner der deutschen Büros von Cleary Gottlieb gerne zur Verfügung:

Dr. Klaus Riehmer: kriehmer@cgsh.com
Dr. Gabriele Apfelbacher: gapfelbacher@cgsh.com 
Dr. Thomas Kopp: tkopp@cgsh.com 
Hanno Sperlich: hsperlich@cgsh.com
Dr. Oliver Schröder: oschroeder@cgsh.com